Unsere Zimmer verfügen in der Grundausstattung über ein Pflegebett, ein Nachttischschränkchen, Tisch, Stuhl sowie Kleiderschrank zum Verstauen der persönlichen Sachen. Sehr gern können Sie Ihr Zimmer nach Ihren Wünschen mit eigenem Kleinmobilar (z. B. Fernsehschrank, Sessel etc.) sowie Bildern und persönlichen Gegenständen gestalten. Dieses ist ausdrücklich gewünscht, weil sich jeder Bewohner bei uns heimisch und geborgen fühlen soll.
Unsere Häuser sind barrierefrei. Sie können problemlos mit Ihrem Rollstuhl bzw. Rollator alle Räumlichkeiten erreichen. Alle Türen in den Zimmern und Gemeinschaftsräumen haben die entsprechenden Maße zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Zusätzlich verfügen unsere Häuser über Fahrstühle, mit welchen Sie alle Etagen problemlos erreichen können. So ist es Ihnen möglich, sich frei im und außerhalb des Hauses zu bewegen.
Wir bieten Ihnen vielfältige Beschäftigungsangebote von Handarbeit, gemeinsames Backen und Kochen, der Heimchor, die Männerrunde, Handarbeitskreise, gesellige Abendrunden sowie gemeinsame Ausflüge in die nähere Umgebung. Uns liegt die Betreuung der Bewohner sehr am Herzen. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen. Neben den kirchlichen Höhepunkten (Ostern und Weihnachten) feiern wir mit unseren Bewohnern das Josefsfest, Karneval, Silvester sehr zünftig. Ein besonderer Höhepunkt ist in jedem Jahr das große Sommerfest. Gern können Sie sich auch in unserer Hauszeitung, dem Josefsblatt (unter Downloads) von unseren Aktivitäten überzeugen.
Senden Sie uns einfach eine Mail im Kontaktformular oder rufen Sie uns an, wir geben Ihnen sehr gern detaillierte Auskünfte und stehen Ihnen für alle weiteren Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Sehr gern können Sie uns für die Reservierung / Anmeldung eines Zimmers ansprechen. Es ist uns besonders wichtig, schon frühzeitig alle notwendigen Dinge mit Ihnen zu planen und zu besprechen. Wir freuen uns, Sie in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Zur besseren Planung bringen Sie bitte einen unverbindlichen Antrag auf Heimaufnahme und den Ärztlichen Fragebogen mit, welchen Sie im Downloadbereich unserer Homepage bequem herunterladen können.
Es ist ein Alptraum: Wenn der Partner oder ein Elternteil plötzlich zum Pflegefall wird, ist das oft ein Schock. Doch damit nicht genug: Nun muss auch noch viel organisiert werden. Wie gehen Angehörige damit um? Was muss ich beachten?
Ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall stellen das Leben einer Familie in Sekunden auf den Kopf. Nach dem ersten Schock kommt die Frage auf: Bleibt der Angehörige pflegebedürftig? Worauf kommt es an?
Zu diesen Themen haben wir im Folgenden einige Fragen und Antworten zusammengestellt:
Wichtig ist erst einmal, sich beraten zu lassen. Für die Region im Landkreis Eichsfeld sind die u. a. die folgenden Beratungsstellen:
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ortsgruppe Eichsfeld -Betreuungsverein
Elisabethstr. 6
37339 Worbis
Tel. 036074/63376
Robert-Koch-Str. 36
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606/604181
Landkreis Eichsfeld – Betreuungsbehörde
Aegidienstr. 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606/6505339
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Aegidienstr. 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Angelika Weidner
Tel. 03606/6505330
Simone Bloeck
Tel. 03606/6505332
Landkreis Eichsfeld – Sozialpsychiatrischer Dienst
Aegidienstr. 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606/6505338
Im Krankenhaus oder der Reha-Klinik können sich Angehörige außerdem an den Sozialdienst wenden. Er muss sich auch darum kümmern, dass direkt nach der Entlassung nicht plötzlich die nötige Hilfe wegbricht.
Einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt man möglichst früh, nämlich wenn man den Eindruck hat, dass derjenige auf Dauer, das heißt über ein halbes Jahr, auf Unterstützung angewiesen ist. Dafür können Angehörige auch auf die Einschätzung der Ärzte setzen. Grundsätzlich gilt: Lieber früher als später einen Antrag stellen, um über die finanziellen Aspekte mehr Sicherheit zu bekommen. Den Antrag adressiert man an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Der Medizinische Dienst kann schon direkt im Krankenhaus oder der Reha-Klinik prüfen, ob mindestens ein Pflegegrad erreicht ist – später kann er noch einmal genauer prüfen.
Um die Pflege zu organisieren, braucht es Zeit. Als Angehöriger habe ich das Recht, mir ein paar Tage freizunehmen. Bis zu zehn Tage dürfen Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Danach gibt es die Möglichkeit der Pflegezeit: Demnach können sich Arbeitnehmer bis zu 6 Monate unbezahlt für die Pflege des Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Außerdem gibt es im Rahmen der Familienpflegezeit die Möglichkeit, die Arbeit maximal 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die häusliche Pflege zu reduzieren.
Kommt der Medizinische Dienst nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, bereiten Angehörige den Besuch am besten etwas vor. Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können sie zum Beispiel genau festhalten, was der Pflegebedürftige nicht mehr selbstständig machen kann und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Wenn Sie da mit Beispielen arbeiten können, ist das immer gut. Wirkt der Pflegebedürftige auf den ersten Blick relativ fit, ist aber sehr wacklig auf den Beinen, ist die Sturzgefahr dem Medizinischen Dienst vielleicht erst gar nicht ersichtlich. Außerdem empfiehlt es sich, die letzten Arztberichte bereitzuhalten. Hilfreich sind auch Aufzeichnungen, welche Hilfsmittel und Medikamente vom Arzt verordnet worden sind.
Besteht eine Pflegebedürftigkeit und man hat Anspruch auf bestimmte Leistungen, gilt es nun, sie entsprechend einzuteilen. Das ist gar nicht so leicht: Denn von der Pflegekasse kommt die finanzielle Unterstützung. Auch hier können aber die Pflegeberatungsstellen aushelfen. Sie bieten auch Hausbesuche an.
Besonders wichtig ist es, das passende Pflegeheim für den passenden Pflegebedarf zu kontaktieren. So haben wir neben der klassischen Pflege im Haus „St. Josef“ auch eine Einrichtung mit dem Pflegeschwerpunkt Demenz, das Haus „St. Elisabeth“. Ihr Angehöriger soll sich im neuen Zuhause besonders wohl fühlen. Sie sollen die Gewissheit haben, Ihren Angehörigen in gute Hände zu geben. Besonders wichtig sind der erste Eindruck und die Atmosphäre im Haus.
Die Gesamtkosten teilen sich auf in Pflege- und Betreuungskosten (hier zahlt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag). Die Unterkunfts-, Verpflegungs-, Investitionskosten sowie die Ausbildungsumlage muss der Bewohner selbst tragen. Dieser Eigenanteil bleibt gleich, auch wenn der Pflegegrad steigt.