Die Gesamtkosten teilen sich auf in Pflege- und Betreuungskosten (hier zahlt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag). Die Unterkunfts-, Verpflegungs-, Investitionskosten sowie die Ausbildungsumlage muss der Bewohner selbst tragen. Dieser Eigenanteil bleibt gleich, auch wenn der Pflegegrad steigt.